Die Haltung von Tieren, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen als geschützt gelten, ist nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Dazu zählt der Nachweis, dass man rechtmäßig in ihren Besitz gelangt ist, nämlich weil es sich um bereits behördlich gemeldete Tiere (bzw. eine behördlich gemeldeten Nachzucht) handelt, und dass man die erworbenen Tiere bei der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde anmeldet. Bei uns in Mecklenburg ist dies zum Beispiel das Landesamt für Umwelt in Güstrow, an meinem früheren Wohnort in Niedersachsen war es das Landesamt für Ökologie in Hildesheim.
Meldepflichtig sind zum Beispiel alle einheimischen Amphibien, somit auch die beiden hiesigen Unkenarten, die Gelbbauchunke und die Rotbauchunke, die ich über viele Jahre gehalten und teilweise nachgezüchtet habe (siehe Beitrag: »Die Pflege von einheimischen Unken«).
Früher hatte ich diese Meldung immer für einen ziemlich bürokratischen Zirkus gehalten, der mir als Züchter einige Arbeit machte, weil jedes Jahr eine Vielzahl von nachgezogenen Tieren anzumelden und insbesondere die Weitergabe von Nachzuchten an unterschiedliche andere Halter sowohl gegenüber diesen als auch gegenüber der Behörde zu protokollieren und zu erklären war. Bürokratisch und irgendwie nutzlos war mir dies erschienen, weil bis dahin in all den Jahren seitens der Behörden nie auch nur das geringste Interesse gezeigt wurde, ob die Haltung dieser geschützten Tiere bei mir überhaupt artgerecht und ordnungsgemäß erfolgte.
Diesbezüglich umgestimmt hat mich die folgende kleine Beobachtung: Ich hatte jemandem ein kleines Terrarium mit einer Gruppe von Jungtieren meiner Gelbbauchunken ausgeliehen für Schauzwecke während einer Börse für Aquarienfische. Dem Terrarium beigefügt hatte ich ein Infoblättchen zur Haltung von Unken. Darin war der Hinweis enthalten, dass man sich mit mir in Verbindung setzen solle, wenn man am Erwerb der bloß ausgestellten jungen Unken interessiert sei. Die Person, der ich das Becken mit den Jungtieren ausgeliehen hatte, berichtete mir dann von dem Börsentag, dass die Tiere dort große Aufmerksamkeit geweckt und Interesse gefunden hatten, dass aber der Hinweis auf dem Infoblatt zur "Meldepflicht" der Tiere die meisten Interessenten sofort hatte auf Distanz gehen lassen!
Das erinnerte mich stark an meine Jugendzeit, während der ich lange Zeit im Aquarienhandel gearbeitet hatte. Von daher nämlich war mir noch gut bekannt, wie viele Menschen gewissermaßen »im Vorbeigehen« Tiere kaufen und nach dem Muster »Och, ist das niedlich!«. Allenfalls befassen sie sich dann beim Kauf der Tiere mit der Frage, wie diese zuhause ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen sind (anstatt sich damit vorher zu befassen und die Behälter sowie sich selbst entsprechend darauf vorzubereiten).
Mir wurde durch die Mitteilung über das Verhalten der Besucher auf der Börse schlagartig klar: Wenn die Meldepflicht geschützter Tiere auch nur dazu beiträgt, solchen Erwerb von Tieren »im Vorbeigehen« einzudämmen bzw. zu vergällen, dann hat sie sich im Grunde schon gelohnt!
Was sich als Frage dann allerdings auch stellen kann: warum sind eigentlich nicht alle Terrarientiere meldepflichtig?! Dazu an anderer Stelle mehr.